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Stand: 30. Oktober 2026 · keine Steuer- oder Rechtsberatung

Skonto richtig nutzen: Rechnung, Jahreszins und Umsatzsteuer

Auf vielen Rechnungen steht ein Satz wie „Zahlbar innerhalb von 30 Tagen, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto“. Das ist ein Preisnachlass für schnelles Zahlen. Er wirkt klein, ist aber eine der besten Renditen, die ein Betrieb ohne Risiko bekommen kann.

Was ist Skonto?

Skonto ist ein Nachlass für Zahlung vor dem Zahlungsziel. Er gilt nur, wenn er vereinbart ist, meist auf der Rechnung oder in den Lieferbedingungen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Skonto gibt es nicht. Zahlen Sie erst nach Ablauf der Skontofrist, schulden Sie den vollen Betrag. Das Zahlungsziel selbst erklären wir im Artikel Zahlungsziel und Fälligkeit.

Rechenbeispiel

Eine Rechnung über 1.000 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also 1.190 € brutto. Bedingung: 2 % Skonto bei Zahlung in 10 Tagen, sonst 30 Tage netto.

Betrag
Rechnungsbetrag brutto 1.190,00 €
2 % Skonto 23,80 €
Zahlbetrag in der Skontofrist 1.166,20 €

Eigene Beträge können Sie mit unserem kostenlosen Skonto-Rechner durchrechnen.

Skonto oder Kredit?

Wer auf Skonto verzichtet, behält das Geld 20 Tage länger. Dafür zahlt er 2 % mehr. Auf ein Jahr umgerechnet ist das ein sehr teurer Kredit.

Formel Beispiel
Faustformel Skontosatz × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) 2 × 360 ÷ 20 = 36 % pro Jahr
Genauere Formel Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) × 100 2 ÷ 98 × 360 ÷ 20 × 100 = rund 36,7 % pro Jahr

Die genauere Formel berücksichtigt, dass Sie nur 98 % des Betrags früher zahlen. Gerechnet wird mit 360 Zinstagen pro Jahr und ohne Zinseszins, wie im kaufmännischen Rechnen üblich.

Selbst ein Kontokorrentkredit liegt meist deutlich darunter. Deshalb lohnt sich Skonto in aller Regel, auch wenn die Zahlung kurz über das Konto finanziert wird.

Ab wann läuft die Skontofrist?

Maßgeblich ist, was vereinbart ist. Viele Rechnungen nennen ein festes Datum („2 % Skonto bei Zahlung bis 12.11.“) oder schreiben „ab Rechnungsdatum“. Dann ist die Sache klar. Fehlt eine solche Angabe, ist nicht immer eindeutig, ob die Frist ab Rechnungsdatum oder ab Zugang der Rechnung läuft. Rechnen Sie dann vorsichtig ab dem Rechnungsdatum. Planen Sie außerdem so, dass das Geld innerhalb der Frist beim Lieferanten ankommt, und nicht erst am letzten Tag überwiesen wird.

Brutto, netto und Umsatzsteuer

In der Praxis wird Skonto meist vom Bruttobetrag abgezogen, so wie im Beispiel. Steht in der Rechnung etwas anderes, gilt das.

Umsatzsteuerlich ist Skonto eine Minderung des Entgelts. Das hat Folgen für beide Seiten (§ 17 Abs. 1 UStG):

Im Beispiel sinkt die Vorsteuer um 3,80 € auf 186,20 €, das Netto um 20 € auf 980 €. Eine neue Rechnung ist dafür nicht nötig. Unabhängig davon gehört eine Skontovereinbarung als Pflichtangabe auf die Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG). Ein Hinweis wie „2 % Skonto bei Zahlung bis …“ reicht (Abschnitt 14.5 Abs. 19 Umsatzsteuer-Anwendungserlass). Ihre Buchhaltung oder Ihr Programm erledigt die Korrektur meist automatisch, wenn Sie das Skonto richtig verbuchen.

Skonto bei Teilzahlung

Skontoklauseln sind meist so gemeint, dass der ganze Betrag rechtzeitig bezahlt wird. Ob Skonto auch für eine Teilzahlung gilt, regelt allein die Vereinbarung. Ziehen Sie bei einer Teilzahlung nur dann Skonto ab, wenn das mit dem Lieferanten abgesprochen ist. Sonst kann er den Skontobetrag nachfordern.

Skontofristen nicht verpassen

Skonto geht meist nicht aus Absicht verloren, sondern weil die Rechnung im Postfach liegen bleibt. Notieren Sie das Skontodatum gleich beim Eingang, nicht das Zahlungsziel. In E-Rechnungen steht Skonto oft als eigene Angabe mit Datum. Dueinbox liest diese Frist aus und erinnert Sie rechtzeitig.

Quellen