Dueinbox
← Ratgeber

Stand: 30. Oktober 2026 · keine Steuer- oder Rechtsberatung

Zahlungsverzug und Mahnung: Ab wann Zinsen und 40 € Pauschale drohen

Eine Rechnung zu spät zu bezahlen, kostet mehr als Ärger mit dem Lieferanten. Ab dem Verzug darf er Zinsen und im Geschäftsverkehr eine Pauschale verlangen. Hier steht, wann Verzug eintritt und was er kostet. Der Blick ist der eines Betriebs, der Rechnungen bekommt. Die Regeln gelten aber genauso, wenn Sie selbst auf Geld warten.

Fällig ist nicht gleich in Verzug

Eine Rechnung ist fällig, wenn das Zahlungsziel abgelaufen ist oder keines vereinbart wurde. Das erklärt der Artikel Zahlungsziel und Fälligkeit. In Verzug sind Sie erst, wenn eine weitere Voraussetzung dazukommt. Nach § 286 BGB gibt es dafür drei Wege:

  1. Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 1 BGB): Der Lieferant fordert Sie nach Fälligkeit zur Zahlung auf. Ab Zugang der Mahnung sind Sie in Verzug. Die Zustellung eines Mahnbescheids oder eine Zahlungsklage stehen einer Mahnung gleich.
  2. Termin nach dem Kalender (§ 286 Abs. 2 BGB): Steht ein festes Datum fest, etwa „zahlbar bis 15.11.2026“, oder lässt es sich ab einem Ereignis berechnen, etwa „14 Tage nach Lieferung“, braucht es keine Mahnung. Sie sind mit Ablauf des Termins in Verzug.
  3. 30-Tage-Regel (§ 286 Abs. 3 BGB): Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung sind Sie auch ohne Mahnung in Verzug. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen hat.

Kein Verzug liegt vor, solange Sie die Verspätung nicht zu vertreten haben (§ 286 Abs. 4 BGB).

Wann ist rechtzeitig bezahlt?

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen kommt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs darauf an, dass das Geld rechtzeitig auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben ist. Den Überweisungsauftrag am letzten Tag abzuschicken, reicht dann nicht. Planen Sie ein bis zwei Bankarbeitstage ein.

Was Verzug kostet

Unternehmen untereinander Verbraucher zahlt
Verzugszinsen pro Jahr Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB) Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB)
Pauschale 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) keine

Der Basiszinssatz ändert sich nach § 247 BGB zum 1. Januar und 1. Juli. Er folgt dem Leitzins der Europäischen Zentralbank, die Deutsche Bundesbank gibt ihn bekannt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 %. Zwischen Unternehmen ergeben sich daraus Verzugszinsen von 10,52 % pro Jahr. Den jeweils aktuellen Wert finden Sie bei der Bundesbank.

Ein Beispiel: Eine Rechnung über 5.000 € wird zwischen Unternehmen 30 Tage zu spät bezahlt. Bei 10,52 % sind das rund 43 € Zinsen und dazu 40 € Pauschale. Die Pauschale wird auf Anwalts- oder Inkassokosten angerechnet, falls solche später verlangt werden. Weitergehenden Schaden kann der Lieferant zusätzlich geltend machen, wenn er ihn nachweist (§ 288 Abs. 4 BGB).

Wie viele Mahnungen braucht es?

Rechtlich genügt eine Mahnung. Drei Mahnstufen sind im kaufmännischen Alltag üblich, aber nicht vorgeschrieben. Und wenn ein Kalendertermin oder die 30-Tage-Regel greift, braucht es für den Verzug gar keine Mahnung.

Wenn Sie eine Mahnung bekommen, prüfen Sie zuerst, ob die Rechnung wirklich offen ist. Ist sie berechtigt, zahlen Sie zügig. Ist sie es nicht, etwa weil schon bezahlt wurde oder die Leistung mangelhaft war, sagen Sie das dem Lieferanten schriftlich.

Der Mahnbescheid

Zahlt der Schuldner trotz Mahnung nicht, kann der Gläubiger einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragen, meist online. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung besteht. Wer einen Mahnbescheid bekommt, hat zwei Wochen ab Zustellung Zeit, zu zahlen oder Widerspruch einzulegen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Danach kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, mit dem er vollstrecken kann. Gegen ihn bleibt nur noch der Einspruch binnen zwei Wochen. Einen Mahnbescheid sollten Sie deshalb nie liegen lassen.

Verzug vermeiden

Die meisten Mahnungen entstehen nicht aus Geldnot, sondern weil eine Rechnung untergegangen ist. Halten Sie Fälligkeiten fest, sobald eine Rechnung eingeht, und zahlen Sie gesammelt an festen Tagen. Dueinbox erinnert Sie vor jeder Fälligkeit und bereitet die Überweisungen als SEPA-Sammelauftrag vor.

Quellen