Dueinbox

Skonto-Rechner

Skontobetrag, Zahlbetrag und Jahreszins berechnen und mit Ihrem Kontokorrent vergleichen. Alles wird in Ihrem Browser gerechnet.

mit Umsatzsteuer, wie auf der Rechnung
zum Vergleich, steht im Kontoauszug

Wie rechnet der Rechner?

Der Skontobetrag ist der Skontosatz vom Rechnungsbetrag brutto. Bei 1.190,00 € und 2 % Skonto sind das 23,80 €, Sie überweisen also 1.166,20 €.

Spannender ist der Jahreszins. Er zeigt, was es kostet, das Skonto nicht zu nutzen. Wer erst am Ende des Zahlungsziels zahlt, nimmt beim Lieferanten für die Tage zwischen Skontofrist und Zahlungsziel einen Kredit auf. Der Rechner nutzt die genauere Formel. Wie im kaufmännischen Rechnen üblich, ist das ein einfacher Jahreszins ohne Zinseszins:

Jahreszins = Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) × 100

Bei „2 % Skonto in 10 Tagen, netto 30 Tage“ ergibt das 36,7 % im Jahr. Die bekannte Faustformel (Skontosatz × 360 ÷ Tage dazwischen) kommt auf 36 %. Sie unterschätzt den Zins etwas, weil sie vom vollen Betrag statt vom Zahlbetrag rechnet.

Die Ersparnis ist das Skonto abzüglich der Zinsen, die Sie zahlen, wenn Sie die Rechnung über den Kontokorrent vorfinanzieren. Mit einem Rechnungsdatum zeigt der Rechner außerdem, bis wann Sie mit und ohne Skonto zahlen können. Gerechnet wird ab Rechnungsdatum. Steht auf der Rechnung etwas anderes, etwa „ab Zugang der Rechnung“, gilt das.

Alles wird in Ihrem Browser gerechnet, es werden keine Eingaben übertragen.

Lohnt sich Skonto?

Fast immer. Ein Jahreszins von über 30 % ist teurer als nahezu jeder Bankkredit, auch als ein üblicher Kontokorrentkredit. Wenn Sie das Geld auf dem Konto haben, sollten Sie Skonto deshalb ziehen. Selbst wenn Sie dafür kurz ins Minus gehen, bleibt meist ein Vorteil.

Bei kleinen Sätzen sinkt der Vorteil, lohnt sich aber oft noch: 1 % in 30 Tagen bei 45 Tagen Zahlungsziel sind immer noch rund 24 % im Jahr. Der Rechner zeigt Ihnen den Vergleich mit Ihrem Kontokorrentzins direkt an.

Wichtig ist, die Frist nicht zu verpassen. Das Geld sollte innerhalb der Frist beim Lieferanten ankommen. Planen Sie die Überweisung mit ein paar Tagen Puffer. Ein Skontoabzug nach Fristablauf wird oft nachgefordert. Mehr dazu im Ratgeber Skonto richtig nutzen.

Umsatzsteuer bei Skonto

Skonto mindert nachträglich das Entgelt. Nach § 17 UStG muss deshalb der Lieferant seine Umsatzsteuer und der Empfänger seinen Vorsteuerabzug berichtigen. Beides geschieht in der Buchhaltung, eine neue Rechnung ist dafür nicht nötig.

Im Beispiel oben (1.190,00 € brutto bei 19 %) stecken in den 23,80 € Skonto 3,80 € Umsatzsteuer. Ihre Vorsteuer sinkt um diesen Betrag. Die meisten Buchhaltungsprogramme teilen das Skonto beim Buchen automatisch auf.

Die Rechnung muss eine im Voraus vereinbarte Entgeltminderung wie Skonto erwähnen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG). Ein Hinweis wie „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen“ genügt. Dies ist keine Steuerberatung. Im Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wird Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag abgezogen?

In der Regel vom Bruttobetrag, also vom Betrag, den Sie überweisen. Darum fragt der Rechner nach dem Bruttobetrag.

Darf ich Skonto auch nach Ablauf der Frist abziehen?

Nein. Nach Ablauf der Skontofrist schulden Sie den vollen Betrag. Viele Lieferanten fordern den Abzug sonst nach.

Was bedeutet „2/10 netto 30“?

2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst der volle Betrag innerhalb von 30 Tagen. Genau diese Werte stehen im Rechner als Beispiel.

Warum rechnet der Rechner mit 360 Tagen?

Das ist im kaufmännischen Rechnen üblich und macht die Ergebnisse vergleichbar. Mit 365 Tagen fällt der Zins etwas höher aus, an der Aussage ändert das nichts.

Was kostet der Rechner?

Nichts, ohne Anmeldung. Wenn Sie Skontofristen nicht mehr selbst im Blick behalten möchten, sehen Sie sich Dueinbox an. Dueinbox liest Skonto aus Ihren Rechnungen aus und erinnert Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist.