Stand: 30. Oktober 2026 · keine Steuer- oder Rechtsberatung
Rechnungsbetrug erkennen: Die häufigsten Maschen und wie Sie sich schützen
Betrüger setzen auf den Alltag. Eine Rechnung sieht aus wie immer, kommt vom bekannten Lieferanten und muss bald bezahlt werden. Nur das Konto ist ein anderes. Wer viele Rechnungen bezahlt, sollte die typischen Maschen kennen und vor jeder Zahlung ein paar feste Prüfschritte gehen.
Masche 1: Die geänderte Bankverbindung
Die Täter verschaffen sich Zugang zu einem E-Mail-Postfach, oft beim Lieferanten. Dort lesen sie mit und warten auf eine echte Rechnung. Dann schicken sie diese Rechnung noch einmal, mit einer neuen IBAN. Manchmal steht dazu ein Satz wie „Wir haben die Bank gewechselt“. Fachleute nennen das Business E-Mail Compromise.
Die E-Mail kann vom echten Konto kommen oder von einer Adresse, die fast gleich aussieht. Ein „rn“ statt eines „m“ fällt kaum auf. Bei ZUGFeRD-Rechnungen kann die fremde IBAN auch nur im Datenteil stehen, während das sichtbare PDF stimmt. Mehr dazu in XRechnung oder ZUGFeRD.
Masche 2: Register- und Verzeichnisrechnungen
Nach einer Eintragung ins Handelsregister oder einer Markenanmeldung kommen oft Schreiben, die wie amtliche Rechnungen aussehen. Manchmal tragen sie ein Wappen oder das Wort „Amtsgericht“. Tatsächlich bieten private Firmen einen Eintrag in ein eigenes Verzeichnis an, oder die Schreiben sind schlicht gefälscht.
Achten Sie auf diese Zeichen:
- Ausländische IBAN, oft mit kurzer Zahlungsfrist. Vorsicht: Inzwischen nutzen Täter oft auch deutsche Konten.
- Nur „Amtsgericht“ ohne Ortsangabe und keine Kontaktdaten für Rückfragen
- Kleingedrucktes, nach dem Sie mit der Zahlung einen Vertrag schließen
Das Deutsche Patent- und Markenamt verschickt nach eigener Auskunft überhaupt keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen, weder für Eintragung oder Verlängerung noch für Veröffentlichungen. Echte Kostenrechnungen für das Handelsregister kommen vom zuständigen Registergericht beziehungsweise der Justizkasse des Landes. Fragen Sie im Zweifel beim Registergericht unter einer Nummer nach, die Sie selbst herausgesucht haben.
Masche 3: Rechnungen ohne Auftrag
Manche Rechnungen beziehen sich auf eine Leistung, die nie bestellt wurde. Etwa Anzeigen, Software-Lizenzen oder Büromaterial. Die Täter hoffen, dass niemand nachfragt, weil der Betrag klein ist. Bezahlen Sie nur, was Sie zuordnen können: einer Bestellung, einem Vertrag oder einer Lieferung.
Masche 4: Der falsche Chef
Beim CEO-Fraud gibt sich jemand als Geschäftsführung aus. Per E-Mail oder Telefon kommt eine dringende, angeblich vertrauliche Anweisung, sofort zu überweisen. Oft gerade dann, wenn die echte Chefin im Urlaub ist. Eile und Geheimhaltung sind die Warnsignale.
Vor jeder Zahlung prüfen
- IBAN abgleichen. Ist es dasselbe Konto wie bei früheren Zahlungen an diesen Absender? Eine neue Bankverbindung ist das häufigste Zeichen für Betrug.
- Zurückrufen. Bestätigen Sie jede Kontoänderung telefonisch, und zwar unter einer Nummer, die Sie schon kennen. Nie unter einer Nummer aus der E-Mail oder der Rechnung.
- Vier Augen. Größere oder ungewöhnliche Zahlungen gibt eine zweite Person frei. Wer freigibt, sollte nicht derselbe sein, der überweist.
- Leistung prüfen. Gibt es zur Rechnung einen Auftrag, und kam die Leistung an?
Dueinbox vergleicht die IBAN jeder Rechnung mit den Konten, auf die Sie an diesen Absender schon gezahlt haben, und warnt bei einer neuen Bankverbindung.
Die Empfängerüberprüfung der Bank
Seit dem 9. Oktober 2025 gleichen Banken im Euroraum bei SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen den eingegebenen Empfängernamen mit der IBAN ab. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/886 über Echtzeitüberweisungen. Die Bank zeigt Ihnen vor der Freigabe, ob Name und IBAN übereinstimmen, nahezu übereinstimmen oder nicht übereinstimmen. Die Prüfung ist kostenlos.
Das hilft gegen die geänderte IBAN, wenn das Betrügerkonto auf einen anderen Namen läuft. Es hat aber Grenzen:
- Sie entscheiden. Überweisen Sie trotz Warnung, tragen Sie das Risiko selbst.
- Sammelaufträge: Unternehmen können bei gebündelten Überweisungen auf die Prüfung verzichten. Dann fehlt dieser Schutz.
- Nur der Kontoinhaber: Die Prüfung sagt nur, wem das Konto gehört. Ob die Rechnung berechtigt ist, prüft sie nicht. Läuft das Betrügerkonto auf den Namen, den Sie eingeben, gibt es keine Warnung.
Wenn Sie schon bezahlt haben
- Sofort die Bank anrufen. Je schneller, desto eher lässt sich eine Zahlung vielleicht noch stoppen oder zurückholen. Eine Garantie gibt es nicht.
- Anzeige erstatten bei der Polizei. Für Unternehmen gibt es in jedem Bundesland eine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Polizei.
- Beweise sichern: E-Mails mit allen Kopfzeilen, Rechnung, Kontoauszug. Nichts löschen.
- Den echten Lieferanten informieren. Vielleicht ist sein Postfach betroffen und andere Kunden sind es auch.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro (Empfängerüberprüfung in Art. 5c der Verordnung (EU) Nr. 260/2012)
- BaFin: Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
- Bankenverband (Verbandsinformation): Fragen und Antworten zur Empfängerüberprüfung
- Polizeiliche Kriminalprävention: CEO-Fraud
- BSI: Social Engineering
- IHK Hannover (Merkblatt): Warnung vor gefälschten Handelsregisterrechnungen
- DPMA: Irreführende Zahlungsaufforderungen