Stand: 30. Oktober 2026 · keine Steuer- oder Rechtsberatung
Leitweg-ID: Was sie ist und wann Sie sie brauchen
Wer eine Rechnung an eine Bundesbehörde schickt, braucht eine Leitweg-ID. Sie ist so etwas wie die Postanschrift innerhalb der Verwaltung. Mit ihr landet die E-Rechnung bei der richtigen Stelle. Bei Rechnungen an Unternehmen spielt sie dagegen kaum eine Rolle.
Wer sie braucht
Die Leitweg-ID betrifft Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Für den Bund ist das klar geregelt: Seit dem 27. November 2020 müssen Lieferanten des Bundes elektronische Rechnungen schicken. Die Leitweg-ID gehört nach der E-Rechnungsverordnung des Bundes zu den Pflichtangaben (§ 5 ERechV). Von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen sind unter anderem Rechnungen nach Direktaufträgen bis 1.000 Euro.
Die Länder und Kommunen haben eigene Regeln. Einige verlangen ebenfalls eine Leitweg-ID, andere nutzen eigene Kennungen. Maßgeblich ist, was Ihr Auftraggeber vorgibt.
Woher Sie sie bekommen
Die Leitweg-ID können Sie nicht selbst bilden. Sie bekommen sie von Ihrem Auftraggeber, meist mit dem Auftrag oder der Bestellung. Fehlt sie, fragen Sie bei der Stelle nach, die Sie beauftragt hat. Raten oder aus alten Aufträgen übernehmen sollten Sie sie nicht. Eine Behörde kann mehrere Leitweg-IDs für verschiedene Abteilungen haben.
Aufbau
Eine Leitweg-ID besteht aus drei Teilen, getrennt durch Bindestriche:
| Teil | Länge | Pflicht? | Inhalt |
|---|---|---|---|
| Grobadressierung | bis zu 12 Stellen | Ja | Bund oder Bundesland, bei Kommunen auch Kreis und Gemeinde |
| Feinadressierung | bis zu 30 Zeichen | Nein | die genaue Stelle beim Auftraggeber |
| Prüfziffer | 2 Stellen | Ja | erkennt Tippfehler, nach demselben Verfahren wie bei der IBAN |
Ein Beispiel aus dem Datenblatt der FeRD: 04011000-1234512345-06.
Wo sie in der Rechnung steht
In einer XRechnung steht die Leitweg-ID im Feld Käuferreferenz (Buyer Reference, BT-10). Wenn Sie eine E-Rechnung bekommen und wissen wollen, was dort eingetragen ist, ziehen Sie die Datei in unseren XRechnung-Viewer. Er zeigt die Käuferreferenz in den Rechnungsdaten an.
Was ohne passiert
Rechnungen an den Bund laufen über ein Rechnungsportal. Es prüft jede Rechnung automatisch. Fehlt die Leitweg-ID oder stimmt sie nicht, kann die Rechnung nicht zugestellt werden. Sie müssen sie dann neu schicken, und Ihr Geld wartet so lange.
Übertragungswege
Für Rechnungen an den Bund gibt es inzwischen ein zentrales Portal, die OZG-RE. Die frühere Zentrale Rechnungseingangsplattform (ZRE) ist darin aufgegangen. Über die OZG-RE können Sie Rechnungen schicken:
- über ein Web-Formular im Portal
- als Upload einer fertigen Datei
- per E-Mail
- über das Peppol-Netzwerk, wenn Ihre Software das kann
Für jeden dieser Wege, auch für E-Mail, brauchen Sie ein kostenloses Benutzerkonto bei der OZG-RE. Die Registrierung ist direkt auf der OZG-RE oder über „Mein Unternehmenskonto“ mit ELSTER-Zertifikat möglich. Länder und Kommunen nutzen zum Teil eigene Portale.
Behörden und Unternehmen: der Unterschied
Die Pflicht gegenüber Behörden (B2G) gibt es schon länger. Sie hat eigene Regeln, eigene Portale und die Leitweg-ID. Die E-Rechnungspflicht zwischen Unternehmen (B2B) kommt aus dem Umsatzsteuergesetz und gilt seit 2025 stufenweise. Dort brauchen Sie keine Leitweg-ID. Ihr Kunde nennt Ihnen vielleicht eine Bestell- oder Kundennummer als Referenz, eine Behördenadresse gibt es aber nicht. Den Zeitplan für Unternehmen finden Sie unter E-Rechnungspflicht 2025 bis 2028. Welches Format Behörden verlangen, steht in XRechnung oder ZUGFeRD.
Quellen
- E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV), insbesondere §§ 3 bis 5 und § 11
- Gesetze im Internet: E-Rechnungsverordnung
- E-Rechnung-Bund: Plattformkonsolidierung ZRE und OZG-RE
- E-Rechnung-Bund: Informationen für Rechnungssteller
- KoSIT: Standard XRechnung und Formatspezifikation Leitweg-ID
- FeRD: Datenblatt Leitweg-ID